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Webdesign-Freelancer beauftragen: Entwurf und Umsetzung unterscheiden

Redaktion Freelancerheld2 Min. Lesezeit

Beauftrage Webdesign mit klaren Seitentypen, Inhalten und Ergebnissen. Unterscheide Gestaltung, technische Umsetzung, Tests und spätere Pflege im Angebot.

Du suchst einen Webdesign-Freelancer und möchtest am Ende eine nutzbare Website erhalten? Dann sollte die Ausschreibung genau erklären, welche Arbeiten enthalten sein sollen. Ein gestalterischer Entwurf, eine klickbare Vorschau und eine veröffentlichte Website sind unterschiedliche Ergebnisse. Werden sie im Briefing vermischt, lassen sich Angebote und Preise nur schwer vergleichen.

Beschreibe Zielgruppe und Aufgaben

Beginne mit den wichtigsten Fragen der Besucher. Welche Informationen benötigen sie und welchen nächsten Schritt sollen sie ausführen können? Eine Unternehmenswebsite kann beispielsweise Leistungen erklären und qualifizierte Anfragen ermöglichen. Ein umfangreicher Produktkatalog braucht dagegen andere Strukturen und Bedienwege.

Nenne relevante Seitentypen, statt nur eine pauschale Gesamtzahl von Seiten zu nennen. Startseite, Leistungsdetail, Kontakt und ein redaktioneller Beitrag können unterschiedliche Vorlagen benötigen. Mehrere Seiten mit demselben Aufbau erzeugen einen anderen Aufwand als viele verschiedene Ansichten. Das Website-Briefing hilft bei der Bestandsaufnahme.

Kläre die vorhandenen Inhalte

Gib an, ob Texte, Logo und Bilder vorliegen oder neu erstellt werden müssen. Ein Entwurf mit Platzhaltertexten kann die spätere Darstellung nur begrenzt zeigen. Wenn ein echter Text deutlich länger ausfällt, verändern sich Abstände und Seitenaufbau. Repräsentative Inhalte sollten deshalb früh verfügbar sein.

Bestimme, wer Materialien sachlich prüft und zur Verwendung freigibt. Auch Varianten des Logos für helle und dunkle Hintergründe können relevant sein. Gestaltung sollte vorhandene Markenmerkmale aufnehmen, ohne unleserliche Kontraste oder schlecht erkennbare Bedienelemente zu übernehmen.

Trenne die Lieferbestandteile

Legt fest, ob der Freelancer Seiten gestaltet, technisch umsetzt oder beides übernimmt. Bei einem reinen Designauftrag gehören Dateiformate, responsive Ansichten und Hinweise zur Umsetzung ins Angebot. Bei einer fertigen Website kommen Systemeinrichtung, Formulare, Veröffentlichung und Pflegeinformationen hinzu.

Ein klickbarer Prototyp kann eine Navigation demonstrieren, verarbeitet aber nicht zwangsläufig echte Formulardaten. Beschreibt diese Grenze ausdrücklich. Wenn Gestaltung und Entwicklung von unterschiedlichen Personen übernommen werden, sollten Fragen und Übergabekriterien gemeinsam abgestimmt werden. So entstehen weniger Lücken zwischen einem guten Entwurf und seiner tatsächlichen Nutzung.

Vereinbare Prüfungen und Freigaben

Ein Entwurf sollte anhand des Briefings beurteilt werden. Sind wichtige Informationen auffindbar, Überschriften verständlich und Aktionen erkennbar? Prüft auch kleine Bildschirme und die benötigten Bedienwege. Weitere Anforderungen an zugängliche Websites können Teil eines fachlich definierten Prüfplans sein.

  • Welche Seitentypen werden gestaltet und umgesetzt?
  • Wer liefert und prüft die echten Inhalte?
  • Welche Mobilansichten sind Teil des Umfangs?
  • Welche Funktionen arbeiten in der fertigen Website?
  • Welche Dateien und Anleitungen werden übergeben?

Vergleiche passende Arbeitsproben

Frage bei Beispielen nach dem eigenen Anteil des Freelancers und ähnlichen Aufgaben. Ein schönes Bild einer Website erklärt noch nicht, ob dieselbe Person die technische Umsetzung geleistet hat. Mit einem klaren Umfang kannst du auf Freelancerheld ein Festpreisprojekt veröffentlichen und Angebote vergleichen, die tatsächlich dieselben Ergebnisse abdecken.

Von der Idee zum nächsten Schritt

Ein passendes Projekt beginnt mit Klarheit.

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